Trennungsunterhalt trotz fehlendem Zusammenlebens und getrennter Konten
Trennungsunterhalt trotz fehlendem Zusammenlebens und getrennter Konten
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten während der Ehe zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben (BGH, Beschluss vom 19.02.2020 – XII ZB 358/19).