Die Neuregelung zum Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft getreten.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für das erste Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe vom Kindesunterhalt abgezogen.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder von bis zu 5 Jahren 150,00 € monatlich, für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren 201,00 € monatlich und neu ab Juli 2017 für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren 268,00 € monatlich.