Im Bereich Familienrecht sind die inhaltlichen Schwerpunkte meiner Rechtsanwaltskanzlei in Winnenden insbesondere alle Fragen zu den Themen Trennung und Ehescheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, insbesondere von Immobilien, darüber hinaus die vorbeugende Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen, sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von erbrechtlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Belangen.
Das Ende einer Ehe ist für alle Betroffenen mit tiefgreifenden Einschnitten und Veränderungen verbunden, sowohl persönlich als auch materiell.
Bereits zu Beginn der Trennungsphase sind eine Vielzahl von rechtlichen Fragen zu klären, die nicht nur die Ehescheidung selbst, sondern auch andere Lebensbereiche betreffen. Häufig sind mit einer Trennung mietrechtliche, erbrechtliche, bankrechtliche, versicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Fragestellungen verbunden.
Dadurch können weitergehende Konflikte vermieden oder zumindest erheblich eingegrenzt werden. Dies erleichtert und verkürzt letztlich das gerichtliche Ehescheidungsverfahren, sowie die gegebenenfalls noch zu regelnden Ehescheidungsfolgen – und spart den Eheleuten weitergehende Auseinandersetzungen, nervliche Belastung, Zeit und Geld.
Wenn Sie eine Beratung zum Ablauf einer Ehescheidung wünschen oder familienrechtliche Fragen zu Unterhalt oder Zugewinnausgleich klären möchten, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Winnenden in allen Fragen rund um das Thema Ehescheidung und Familienrecht gerne zur Verfügung.
Neben einer eingehenden fachanwaltlichen Beratung und Betreuung, begleite ich Sie in allen Fragen des Familienrechts und vertrete ich Sie auf Wunsch außergerichtlich, wie auch gerichtlich.