Zum Jahreswechsel tritt die neue Düsseldorfer Tabelle für Unterhalt in Kraft. Ab dem 01.01.2018 haben alle unterhaltsberechtigten Kinder einen Anspruch auf höhere Unterhaltssätze – je nach Konstellation mach dies 6 bis 12 EUR im Monat aus. Eine Ausnahme stellen dabei die volljährigen Kinder dar – hier wurde keine Anhebung der Unterhaltssätze durchgesetzt. Erstmals seit 10 Jahren wurden zum 01.01.2018 auch die Einkommensgruppen angehoben. Dadurch kommt es in der Regel dazu, dass sich der Unterhaltssatz bzw. auch der Zahlbetrag im Vergleich zu 2017 reduziert, d.h. der Unterhaltspflichtige zahlt im Vergleich zu 2017 weniger ab dem 01.01.2018 unter sonst gleichen Bedingungen (gleiches Nettogehalt und gleiche Altersgruppe des Kindes). Der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners wird hingegen nicht angepasst, dies geschah letztmals zum 01.01.2015.