Der BGH hat die Voraussetzungen einer Kündigung durch den Vermieter wegen einer wirtschaftlichen Verwertung nach § 573 BGB näher bestimmt. Demnach müssen Vermieter die ihnen ansonsten drohenden „erheblichen Nachteile“ genau darlegen. So reichte im Streitfall der Hinweis auf eine langfristige Sicherstellung von Mieteinnahmen sowie auf die existentielle Bedeutung einer Geschäftserweiterung nicht (BGH, Urt. v. 27.09.2017 – VIII ZR 243/16).