Wenn sich Eltern über Schutzimpfungen ihres Kindes nicht einigen können, kann das Familiengericht bestimmen, wer die Entscheidungsbefugnis hat. Ein Elternteil, der sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausrichtet, kann dann zu Recht als besser geeignet angesehen werden. Ein gesondertes Gutachten ist in diesem Fall nicht notwendig (BGH, Beschluss vom 03.05.2017 – XII ZB 157/16).