Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Auskunftspflichtigen über illoyale Vermögensminderung des Ausgleichsberechtigten für den Zeitraum vor der Trennung beginnt frühestens mit der Zustellung des Zugewinnausgleichsantrags des Ausgleichsberechtigten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.03.2017 – 11 UF 83/16).